Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Energieausweis: Was er aussagt und wie Sie ihn bekommen
Der Energieausweis ist ein wichtiges Thema für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Welche Informationen der Energieausweis beinhaltet, wie Sie ihn bekommen und viele weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Seite.
Was ist ein Energieausweis?

Bei einem Energieausweis handelt es sich um den energetischen Steckbrief eines Gebäudes. Er enthält allgemeine Angaben zur Immobilie, zu den verwendeten Heizstoffen und zur Energieeffizienzklasse (ähnlich wie bei Elektrogeräten). Käufer oder Mieter sollen durch den Energieausweis in der Lage sein, die Energieeffizienz verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen und die voraussichtlichen Nebenkosten besser einzuschätzen.
Gesetzliche Regelungen zum Energieausweis
Die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung eines Energieausweises wurden ursprünglich in der Energieeinsparverordnung (EnEv) geregelt und sind seit November 2020 im nun geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten. Das GEG besagt, dass der Energieausweis Interessenten bereits spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden muss. Liegt ein Energieausweis vor, müssen zudem bereits in der Annonce eine Angaben genannt werden. Kommen Sie als Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Welche verschiedenen Arten von Energieausweis gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweis: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises dient der Energieverbrauch der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage. Die Problematik hierbei ist, dass dieser Verbrauch vom Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner abhängig ist. Verbrauchsausweis dürfen jedoch nur für Objekten mit dem Baujahr ab 1977 erstellt werden. Für ältere Baujahre muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden, es sei denn, dass das Haus umfassend saniert wurde und der Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) von 1977 entspricht.
Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da der ausstellende Experte eine umfassende Analyse des Gebäudes durchführt. Dabei spielen Faktoren wie die Dämmqualität des Gebäudes, der Decken und der Fenster ebenso eine Rolle wie die Beschaffenheit der Heizungsanlage. Das Ergebnis der Analyse ist der Energiebedarf des gesamten Gebäudes, der gegebenenfalls auf die jeweilige Wohneinheit umgelegt wird. Bedarfsausweise sind etwas kostenintensiver als Verbrauchsausweise, dafür jedoch aufschlussreicher. Beide Varianten haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises dient der Energieverbrauch der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage. Die Problematik hierbei ist, dass dieser Verbrauch vom Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner abhängig ist. Verbrauchsausweis dürfen jedoch nur für Objekten mit dem Baujahr ab 1977 erstellt werden. Für ältere Baujahre muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden, es sei denn, dass das Haus umfassend saniert wurde und der Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) von 1977 entspricht.
Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da der ausstellende Experte eine umfassende Analyse des Gebäudes durchführt. Dabei spielen Faktoren wie die Dämmqualität des Gebäudes, der Decken und der Fenster ebenso eine Rolle wie die Beschaffenheit der Heizungsanlage. Das Ergebnis der Analyse ist der Energiebedarf des gesamten Gebäudes, der gegebenenfalls auf die jeweilige Wohneinheit umgelegt wird. Bedarfsausweise sind etwas kostenintensiver als Verbrauchsausweise, dafür jedoch aufschlussreicher. Beide Varianten haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Wer erstellt einen Energieausweis?
Nur Fachleute mit spezieller Qualifikation dürfen einen Energieausweis ausstellen, darunter beispielsweise Architekten, Ingenieure, Energieberater und Schornsteinfeger. Wir arbeiten mit Profis zusammen und sind auch selbst mit den rechtlichen Anforderungen an einen Energieausweis vertraut. Wenn Sie uns im Zuge eines Alleinauftrags mit der Vermarktung Ihrer Immobilie in Oldenburg oder Bremen beauftragen, lassen wir kostenlos einen Verbrauchsausweis für Ihre Immobilie erstellen.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
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